AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Erinnerwerk
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Yannick Endlein, handelnd unter „Yannick Endlein“ (nachfolgend „Vermieter"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Vermieter hinsichtlich der vom Vermieter auf seiner Homepage dargestellten Mietgegenstände (Fotobox bestehend aus Spiegelreflexkamera, Mini PC, Touchscreen, Thermosublimationsdrucker (je nach gebuchtem Paket), LED-Licht, Papertray, USB-Hub, Gehäuse und Stativ) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.1.1 Die aufgeführten AGBs gelten als vereinbart, wenn der Mieter ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens nach Annahme des Angebots und abgeschlossenen Vertrags. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
1.2 Für Verträge zur Lieferung von Mietgegenständen mit digitalen Elementen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei schuldet der Vermieter neben der Lieferung der Mietgegenständen die Bereitstellung von digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen (nachfolgend „digitale Produkte“), die in einer Weise in den Mietgegenständen enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Mietgegenstände ihre Funktionen ohne sie nicht erfüllen kann.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.
2) Miete:
2.1 Die auf der Homepage des Vermieters enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Mieter kann per Anfrageformular auf der Homepage, per Mailanfrage oder telefonisch die Verfügbarkeit des Mietgegenstandes abfragen und ein Angebot anfordern. Die im Angebot angegebene Frist dient zur unverbindlichen Reservierung des Mietgegenstandes. Sollte der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche Buchung vornehmen, erlischt die Reservierung und eine weitere Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
2.3 Nach schriftlicher Reservierung des Mietgegenstandes erhält der Mieter eine verbindliche Bestätigung. Die schriftliche Bestätigung seitens des Vermieters stellt den Mietvertrag dar, die AGB’s treten in Kraft. Sollte ab diesem Zeitpunkt eine Stornierung vorgenommen werden, gelten die unter Punkt 2.8 angegebenen Stornierungsrichtlinien.
2.4 Mietort ist die in der Anfrage angegebene Adresse. Basierend auf dieser Adresse wird die Lieferung oder im Umkreis die Anlieferung und der Aufbau geplant und mögliche zusätzliche Anfahrtspauschalen berechnet. Eine nachträgliche Adressänderung muss vom Mieter unverzüglich an den Vermieter übermittelt werden.
2.5 Der Mietgegenstand darf nur im Innen-, nach Absprache im geschützten Außenbereich aufgestellt und verwendet werden. Im Fall einer Missachtung und eines Folgeschadens am Mietgegenstand ist der Mieter für den Schaden verantwortlich.
2.6 Am Mietort ist der Mieter dafür verantwortlich eine Stromquelle sowie eine Aufstellfläche für den Mietgegenstand (Fotoboxen) zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Stromkosten werden vom Vermieter nicht übernommen.
2.7 Die Mietdauer für den Gegenstand beträgt maximal einen Tag, welche mit Anlieferung des Mietgegenstandes beginnt. Abholung oder Rückgabe erfolgt am Folgetag nach Absprache oder nach individueller Vereinbarung später. Wird bspw. die Fotobox für eine Samstagabend Veranstaltung gemietet, wird diese mit ausreichendem Vorlauf aufgebaut und am nächsten/übernächsten Tag wieder abgebaut. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Absprache möglich.
2.8 Die Anlieferung und Abholung der Fotobox ist mit einer Entfernung von 20 km inklusive. Startpunkt für die Berechnung der Entfernung für die Anlieferung und Abholung der Fotobox ist die im Impressum angegebene Firmenadresse.
2.9 Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2.9.1 Folgende Kosten entstehen dem Mieter im Fall einer Stornierung:
- kostenfreie Stornierung 30 Tage vor Veranstaltung
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietsumme
- bis 1 Woche vor Mietbeginn: 80 % der Mietsumme
- unter 1 Woche vor Mietbeginn: 100% der Mietsumme
2.10 Trotz sorgfältiger Wartung und regelmäßiger Funktionsprüfungen kann es bei den elektronischen Komponenten unserer Photobooth-Systeme zu unerwarteten Defekten oder Ausfällen kommen. Sollte eine wesentliche Hauptkomponente oder mehrere Teilkomponenten des Systems ausfallen, behalten wir uns ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. In einem solchen Fall bemühen wir uns selbstverständlich, die defekten Teile schnellstmöglich zu reparieren oder zu ersetzen. Ist eine zeitgerechte Instandsetzung oder Ersatzlieferung jedoch nicht möglich, liegt ein Fall höherer Gewalt vor. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten – auch kurzfristig, bis unmittelbar vor dem vereinbarten Liefertermin oder im Falle eines Systemausfalls während der Mietdauer. Im Falle eines solchen Rücktritts erstatten wir Ihnen den vollständigen Mietbetrag sowie gegebenenfalls die hinterlegte Kaution in voller Höhe zurück.
2.11 Die Fotobox ist während der gesamten Mietdauer automatisch versichert. Kleinere Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Vor der ersten Nutzung ist der Mieter verpflichtet, den Zustand der Fotobox zu überprüfen und eventuelle bestehende Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Meldung, gilt die Fotobox als in einwandfreiem Zustand übergeben. Ab dem Zeitpunkt des fertiggestellten Aufbaus bis zur Abholung ist der Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstands verantwortlich. Die Fotobox ist stets sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln. Entstehen während der Mietzeit größere Schäden, die eine Nutzung der Fotobox in Folgevermietungen unmöglich machen, behält sich der Vermieter vor, den dadurch entstehenden Ausfall entsprechend in Rechnung zu stellen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Defekt des Druckers infolge eines Umstoßens der Fotobox.
3) Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung sowie den darin genannten Anlagen, sofern diese Bestandteil des Vertrags sind.
Abweichungen von der vereinbarten Leistung sind zulässig, sofern sie zur Durchführung des Vertrags erforderlich oder zweckmäßig sind und keine wesentliche Änderung oder Minderung der vereinbarten Leistung darstellen.
Nach Erhalt unserer Rechnung und Überweisung des vollständigen Rechnungsbetrags (Bestätigung des Wunschtermins) gilt der Mietvertrag als verbindlich. Eine Erhöhung der Miete während der vereinbarten Mietdauer ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist an seinen Auftrag 14 Tage ab Vertragserteilung gebunden. Nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung gelten die Regelungen dieser AGB als vereinbart
3.2 Hat der Mieter im Auftrag oder Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die Lieferung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, mit der jeweiligen Veranstaltungs-Location die möglichen Zeiten für Aufbau und Abholung im Vorfeld abzustimmen.
Die Anmietung des Photobooth-Systems erfolgt ausschließlich in Verbindung mit Lieferung, Montage und Abholung durch den Vermieter. Die Montage wird bei Lieferung vom Vermieter durchgeführt.
3.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Etwaige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Vermieter wird vor dem Aufbau ein fester Standplatz zugewiesen. Das Kamerasystem wird an den örtlichen Lichtverhältnissen ausgerichtet; dabei werden insbesondere Ausleuchtung und Bildausschnitt eingestellt. Veränderungen der Lichtverhältnisse am Veranstaltungsort können die Bildqualität beeinflussen. Der Mieter wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, für gleichbleibende Lichtbedingungen zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen infolge veränderter Lichtverhältnisse gelten nicht als Mangel, auch wenn Lieferung und Installation durch den Vermieter erfolgt sind.
3.4 Das Mietverhältnis beginnt zum vertraglich vereinbarten Termin bzw. mit Lieferung der Mietsache durch den Vermieter und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Die Rückgabe erfolgt durch Abholung der Mietsache durch den Vermieter.
Steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht bereit oder wird sie nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, fällt eine Standgebühr von 99 € an. Verlängerungen der Mietdauer sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter und schriftlicher Bestätigung wirksam. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4) Widerrufsrecht
4.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
4.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle auf der Homepage und im Flyer angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsstellung. Diese wird nach der Veranstaltung per Mail an den Mieter versendet. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Erinnerwerk ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Erinnerwerk zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ausnahme gilt bei der unverbindlichen Reservierung.
5.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
5.4 Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
6) Liefer- und Versandbedingungen
6.1 Scheitert die Zustellung der Mietgegenstände aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
6.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine ordnungsgemäße oder vollständige Selbstbelieferung ausbleibt. Dies gilt ausschließlich für den Fall, dass der Vermieter die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Vermieter verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die vereinbarten Mietgegenstände zu beschaffen. Sollte eine Lieferung dennoch nicht oder nur teilweise möglich sein, wird der Mieter unverzüglich informiert, und bereits erbrachte Zahlungen werden umgehend vollständig erstattet.
6.3 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
7) Vertragsmäßiger Gebrauch
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen Zubehörs sorgfältig zu behandeln und vollständig sowie unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Für Schäden, insbesondere durch Brand, Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemäße Handhabung, haftet der Mieter während der gesamten Mietdauer. Der Mieter hat jede Verschlechterung oder Beschädigung, die über die gewöhnliche Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch hinausgeht, zu vertreten, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft.
7.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder deren Gebrauch zu gestatten, es sei denn, der Vermieter hat hierzu vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter allein und in vollem Umfang für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Ansprüche gegenüber dem Vermieter.
8) Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist es untersagt:
(1) Das Photobooth-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten, zu verleihen oder zu verkaufen.
(2) Das Photobooth-System oder den Drucker in ihrer ursprünglichen Form zu verändern, zu modifizieren oder auseinanderzubauen.
(3) Das Photobooth-System aufzubrechen oder die Hardware, einschließlich Bildschirm, Computer und Kamera, offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten oder sonstige Gegenstände auf dem Photobooth-System abzustellen oder in die Photobooth einzuführen.
(5) Das Photobooth-System oder andere Mietgegenstände in einem nicht ausreichend vor Wind, Wetter oder sonstigen Umwelteinflüssen geschützten Raum zu betreiben.
9) Haftung
9.1 Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder auf unerlaubter Handlung beruhen, ist auf solche typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schäden beschränkt, soweit dem Vermieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt entsprechend für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters verursacht werden. Für die Verletzung von Nebenpflichten haftet der Vermieter – ebenso wie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.
9.2 Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
10) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
Schuldet der Vermieter nach dem Inhalt des Vertrages neben der Mietgegenständelieferung auch die Montage bzw. den Aufbau der Mietgegenstände beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
10.1 Der Vermieter erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
10.2 Der Kunde hat dem Vermieter die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Vermieters fällt.
10.3 Der Vermieter wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Vermieter bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
11) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Erinnerwerk.
12) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13) Alternative Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: 27.10.2025, 10:55:01 Uhr
